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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Appartementaufnahmevertrag / Datenschutzbestimmungen


 
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Appartementaufnahmeverträge, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betreibers des Appartementhauses „Witte Kliff“, Professor Heincke Str. 31, 27498 Helgoland, Herrn Frank Thore Laufenberg, wohnhaft Professor Heincke Str. 31, 27498 Helgoland (nachfolgend kurz „Betreiber“ genannt).
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Betreiber ausdrücklich schriftlich anerkannt.
 
II. Vertragsabschluss
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Betreibers ein Appartementaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.
2. Vertragspartner sind der Betreiber und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Betreiber gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Betreiber eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers.
 
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Der Betreiber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Appartements nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Appartements und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Betreibers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Betreibers gegenüber Dritten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, sofern sie erhoben wird. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Betreiber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben.
4. Die Preise können vom Betreiber auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Appartements, der Leistung des Betreibers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Betreiber dem zustimmt.
5. Rechnungen des Betreibers sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Betreiber bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Betreiber eine Mahngebühr von € 5,00 erheben. Einzugsermächtigungen (Lastschriften oder Kreditkartenabbuchungs-erlaubnisse), die der Gast dem Betreiber gegeben hat, die jedoch nicht einlösbar sind, können vom Betreiber mit EUR 15,00 dem Gast berechnet werden.
6. Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit werden bei Buchung schriftlich vereinbart. Der Betreiber ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Appartementhaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Betreibers aufrechnen oder mindern.
8. Das Rauchen in allen Appartements ist untersagt. Sollte der Gast sich nicht an dieses Verbot halten, und trotzdem in den Räumen rauchen, so ist der Betreiber berechtigt, das Appartement neu renovieren zu lassen und die Kosten der Renovierung dem Gast aufzuerlegen.

ACHTUNG: eine solche Renovierung kostet nicht unter 2.000 Euro. Daher: bitte unterlassen Sie es - AUCH IN IHREM INTERESSE - in unseren Appartements zu rauchen. Sie ersparen sich und uns eine Menge Ärger!

Sollte eine folgende Buchung aufgrund der durch den rauchenden Gast erzwungenen Renovierung storniert werden müssen, ist der Gast dem Betreiber zum Ausgleich des entstehenden Schadens verpflichtet, wobei die Berechnung des Schadens nach den Bestimmungen des Punktes IV. (Rücktritt des Gastes, Stornierung dieser Vereinbarung) berechnet wird. ACHTUNG: Zudem ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, sowie die Wohnung auf Kosten des Mieters räumen zu lassen.
9. Die Ferienwohnung ist bei Abreise in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu übergeben. Der Vermieter behält sich vor, bei außergewöhnlicher Verschmutzung, dieses gesondert in Rechnung zu stellen.
 
IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung
1. Der Betreiber räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat der Betreiber Anspruch auf angemessene Entschädigung.
b) Der Betreiber hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt bis 21 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt 20% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen und zusätzlicher vereinbarter Leistungen, ab einschließlich 21 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt 100% vereinbarter Übernachtungspreise und zusätzlicher vereinbarter Leistungen wie z.B. eine evtl. vereinbarte Endreinigungspauschale.
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Betreiber kein Schaden oder der dem Betreiber entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
c) Sofern der Betreiber die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Betreiber zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Betreiber ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Betreiber durch anderweitige Verwendungen der Betreiberleistungen erwirbt.
d) Durch Zahlung eines Aufschlages von 13% auf den Appartementpreis bei Buchung gestattet der Betreiber dem Gast bis 21 Tage vor der Buchung kostenfrei stornieren zu können. Das Gast wird diesen Wunsch bei Buchung in das auch dafür vorgesehene Beschreibungsfeld eingeben und erhält daraufhin eine geänderte Buchungsbestätigung.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Appartement oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
3. Hat der Betreiber dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Betreiber keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Betreiber. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
 
V. Rücktritt des Betreibers
1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 2 eingeräumt wurde, ist der Betreiber ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Betreibers die Buchung nicht endgültig bestätigt.
2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Betreiber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Appartements unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
- der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Betreiberleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreibers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist;
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
- ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
- der Betreiber von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Betreibers nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Betreibers gefährdet erscheinen;
- der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
- Der Betreiber hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
- In den vorgenannten Fällen des Rücktritt- In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
 
VI. An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Appartements, es sei denn, der Betreiber hat die Bereitstellung bestimmter Appartements schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Appartements stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Gebuchte Appartements sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Betreiber das Recht, gebuchte Appartements nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Betreiber steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu, es sei denn, der Gast hat bereits 100% der Gesamtsumme entrichtet.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Appartements dem Betreiber spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Betreiber über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Appartements bis 18.00 Uhr den dann aktuellen Tagespreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Betreiber nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
 
VII. Haftung des Betreibers, Verjährung
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betreibers auftreten, wird sich der Betreiber auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Betreiber anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Der Betreiber haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Betreibers darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 2.557.000,00 für Sachschäden und auf max. € 52.000,00 für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
6. Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber dem Gast nicht. Der Betreiber stellt keinen Safe zur Verfügung. Sollten dennoch Haftungsansprüche entstehen, erlöschen diese, sofern der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Betreiber Anzeige erstattet.
7. Der Betreiber kann keine Weckaufträge entgegen nehmen oder ausführen.
8. Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen.
 
VIII. Datenschutzbestimmungen
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IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Appartementaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Betreibers.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Betreibers oder nach Wahl des Betreibers Köln. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Betreibers. Der Betreiber ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Appartementaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.